Häufige Fragen

Wie läuft eine Zertifizierung ab?


1. Angebots- und Auftragsverfahren
Vor Angebotserstellung bietet bag cert gmbh auf Wunsch ein unverbindliches Vorgespräch an, in dem sich der Kunde/die Kundin über Philosophie und Vorgehensweise von bag cert gmbh informieren kann. Auf der Grundlage der Angaben des Unternehmens über Anzahl der Mitarbeiter/innen, Stand­orte und Geltungsbereiche (Formular: Selbstauskunft) erstellt bag cert gmbh ein unverbindliches Angebot. Mit der schriftlichen Beauftragung von bag cert gmbh durch den Kunden/die Kundin (Formular: Auftrag) wird das Zertifizierungsverfahren eingeleitet.
Audittermin und Auditor/innen werden mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde/die Kundin hat dabei die Möglichkeit, eine/n Auditor/in auch abzulehnen.

2. Antragsverfahren
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen bei bag cert gmbh ei­nen Antrag auf Zertifizierung stellen. Die entsprechenden Antragsformulare werden der Kundin/dem Kunden zugesandt. Sie stehen ebenfalls auf der Website von bag cert gmbh zur Verfügung (www.bag-cert.de).

Die Antragsunterlagen werden durch bag cert gmbh auf Konformität mit geltenden Normen ge­prüft. Die Prüfung erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen innerhalb von maximal 4 Wochen.

Bei positivem Ergebnis der Antragsprüfung wird mit dem Kunden/der Kundin das Auditverfahren eingeleitet. Erfüllen die vorgelegten Dokumente die Normanforderungen nicht, so hat der/die Antragstel­ler/in die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen innerhalb von bis zu 3 Monaten nachzureichen.

3. Auditverfahren
Das Zertifizierungsaudit findet in der Regel beim Kunden vor Ort in zwei Phasen statt. Ziel der ersten Auditphase ist es, die grundsätzliche Zertifizierungsfähigkeit des Unternehmens zu be­werten. Grundlage dafür ist eine Standortbegehung, die Prüfung der vorhandenen Qualitätsmanage­mentdokumente, die Ermittlung des Reifegrades des bestehenden Managementsystems auf der Grund­lage der Ergebnisse interner Audits sowie der Managementbewer­tung. Feststellungen und Ergebnisse werden in einem Zwischen­bericht dokumentiert. Sollten Abweichungen festgestellt werden, so sind diese vor Beginn der zweiten Auditphase zu beheben. Ziel der zweiten Auditphase ist es, die praktische Anwendung und Wirksamkeitt des eingeführten Manage­mentsystems im Blick auf die jeweilige Normgrundlage zu prüfen und zu bewerten. In einem abschließenden Gespräch wird die Kundin/der Kunde über das Ergebnis unterrichtet. Sollten Abweichungen festgestellt worden sein, werden Korrekturmaßnahmen vereinbart. Gra­vierende Abwei­chungen müssen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten behoben werden. Gegebenenfalls ist ein Folgeaudit erforderlich, um die Wirksamkeit der eingeleiteten Korrektur­maßnah­men zu bewerten. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens kann nur ein Folgeaudit durchgeführt wer­den. Im Anschluss an das Zertifizierungsaudit erhält die Leitung des Kunden/der Kundin einen aus­führlichen schriftlichen Bericht mit den Empfehlungen der Auditor/innen an den Zertifizierungs­ausschuss.

4. Zertifizierungsverfahren
Liegt die schriftliche Empfehlung der Auditor/innen vor, wird die Auditdokumentation dem Zertifi­zie­rungsausschuss von bag cert gmbh übergeben. Dieser prüft die Durchführung des Zertifizie­rungsverfah­rens und trifft die abschließende Zertifizierungsentscheidung. Bei positiver Entscheidung erhält der Kunde/die Kundin sein/ihr Zertifikat. Werden dagegen begründete Mängel festgestellt, so wird das Verfahren für längstens drei Mo­nate zur Nachbesserung ausgesetzt. Die Kundin/ der Kunde kann in diesem Zeitraum die Kor­rekturmaßnahmen vornehmen und die entsprechenden Unterlagen nachreichen. Zur Überprü­fung der Korrekturmaßnah­men ist gegebenenfalls auch ein Folgeaudit erforderlich. Im Falle ei­ner negativen Abschlussbewertung auf Grund unzureichender Nachbesserungen wird die Zerti­fizierung ablehnend beschieden. Das Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 besitzt drei Jahre Gültigkeit (das AZAV-Zertifikat 5 Jahre) – vorausgesetzt, es erfolgen jährli­che Überwachungsau­dits mit positivem Ergebnis. Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats ist vor Ablauf seiner Gültigkeit ein Rezertifizierungsaudit durchzuführen. Mit der Zertifikatserteilung geht das Unternehmen die Verpflichtung ein, Änderungen wie Rechtsform, Standorte, Geltungsbereich bag cert gmbh umgehend anzuzeigen. Sind diese als gravierend einzustufen, muss gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durchgeführt werden.

5. Überwachungsverfahren
Im Rahmen der jährlichen Überwachungsaudits wird das Qualitätsmanagementsystem des Kunden/der Kund/in stichprobenhaft auf seine Anwendung und Wirksamkeit hin überprüft. Der Kunde gibt der Zerti­fizierungsstelle dazu schriftlich alle Änderungen bekannt. Über Ablauf und Inhalt des Audits wird der Kunde/ die Kundin im Vorfeld informiert. Das Überwachungsaudit erfolgt in der Regel 10 Monate, spätestens aber 12 Monate nach dem letzten Audit. Der Termin wird mit dem Kunden/der Kundin abgestimmt. Der Kunde/die Kundin erhält einen Be­richt über das Überwachungsaudit.

6. Rezertifizierungsverfahren
Beim Rezertifizierungsaudit wird die Wirksamkeit des gesamten Managementsystems überprüft. Das Zertifizierungsverfahren entspricht in seinem Ablauf den Abschnitten 2.1 bis 2.5. Rezertifizierungsaudits werden vor Ablauf des Vertrags- bzw. der Zertifikatslaufzeit durchgeführt.

7. Verbundzertifizierung
In der Regel finden Zertifizierungsaudits und darauffolgende Überwachungen an jedem Standort eines Unternehmens, der von der Zertifizierung abzudecken ist, statt. Findet jedoch die Tätigkeit eines zu zer­tifizierenden Unternehmens an verschiedenen Standorten in ähnlicher Weise, unter der Kontrolle des Unternehmens, statt, ist die Möglichkeit gegeben, das Audit in Stichproben durchführen.
Voraussetzung für eine solches Verfahren sind:

  • Produkte bzw. Dienstleistungen, die an allen Standorten zur Verfügung gestellt werden, müssen im Wesentlichen gleichartig sein und nach den gleichen Methoden und Verfahren hergestellt bzw. ausgeführt werden.
  • Das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens wird von der Zentrale bzw. dem Hauptstandort aus zentral gesteuert.
  • Ein internes Auditprogramm, das alle Standorte des Unternehmens umfasst, weist die Funktionsfähigkeit des eingeführten Managementsystems nach.
  • Die Standorte können auch eigenständige juristische Personen sein (trifft nicht auf AZAV-Standorte zu).

Wie lange dauert eine Zertifizierung oder Trägerzulassung?

In der Regel bestimmt der Kunde die Dauer des Zertifizierungs- bzw. Zulassungsprozesses. Wir legen einen gemeinsamen Audittermin fest. Vier Wochen davor sollte Ihr Antrag bei uns eingegangen sein. Zwei bis vier Wochen danach erhalten Sie im Regelfall spätestens Ihr gültiges Zertifikat. 

Was kostet eine Zertifizierung oder Trägerzulassung?

Bei einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder auch einer Zulassung nach AZAV bildet die Anzahl der Mitarbeiter
(festangestellt und freiberuflich) die Berechnungsgrundlage. Diese Grundlage ist für alle Zertifizierungsstellen verbindlich festgelegt. In unserem Leistungskatalog unter downloads  können Sie die entsprechenden Informationen einsehen.
Für Eilige: Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie uns direkt!

Was kostet eine Maßnahmezulassung?

Die Preise für die Zulassung von Maßnahmen können Sie direkt unserem Leistungskatalog unter allgemeine Informationen zur Maßnahmezulassung nach AZAV entnehmen.

Wie läuft eine Maßnahmezulassung ab?

Grundsätzlich kann jeder "zugelassene Träger der Arbeitsförderung" bei bag cert gmbh einen Antrag auf

  • Zulassung von Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)
  • Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III) stellen.

Sofern ein Träger noch keine entsprechende Zulassung vorweisen kann, muss mit einem Antrag auf Maßnahmezulassung gleichzeitig ein Antrag auf Trägerzulassung gestellt werden. Im Regelfall erfolgt die Zulassung von Maßnahmen nach Eingang der vollständigen, prüffähigen Unterlagen als Prüfung von Maßnahmekonzept und -kalkulation in der Zentrale bag cert gmbh. Die Qualität der Maßnahmedurchführung wird stichprobenartig im Rahmen der jährlichen Überwachungsaudits begutachtet. Maßgeblich für die Stichprobenauswahl ist dabei die Anzahl der "aktiven" Maßnahmen sowie der im Rahmen der Trägerzulassung ermittelte Auditaufwand.

 

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