Zulassung als Träger der Arbeitsförderung

Die Zulassung als Träger nach AZAV ermöglicht es Unternehmen, in folgenden Fachbereichen tätig zu werden:

  1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
  3. Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung
  4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  5. Transfermaßnahmen durch Dritte
  6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Sie wollen sich über den Ablauf einer Zulassung informieren?
Mehr dazu finden Sie in unserer Ablauf Zulassungsverfahren nach AZAV unter allgemeine Informationen zur Trägerzlassung nach AZAV.

Sie wollen mehr über die Inhalte einer Zulassung wissen?
Mehr dazu erfahren Sie in unseren Dokumenten zur Antragsstellung unter Downloads.

Sie interessieren sich für ein unverbindliches Angebot oder ein Informationsgespräch?
Dann kontaktieren Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen uns einfach an unter 0421 364927-30

 

divers 4

divers 1
 

DAkkS-D-ZE-17450-01-00

 platzhalter