Übergangsregelungen


Spätestens Ende August 2018 ist die Übergangsfrist zur Umstellung auf die neue DIN EN ISO 9001:2015 zu Ende. Ab September 2018 sind Zertifikate, die noch auf die alte DIN EN ISO 9001:2008 ausgestellt wurden, nicht mehr gültig.

Wesentliche Änderungen in der neuen DIN EN ISO 9001:2015



1. Nutzenorientierung

Nur solche Festlegungen, die zu den geplanten Ergebnissen beitragen, die also unter dieser Zielsetzung für das Unternehmen nützlich sind, entsprechen den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015. Demgegenüber ist alles was dem Unternehmen nicht nutzt, kein Qualitätsmanagement im Sinne der Norm.

2. Verantwortung der Unternehmensführung

Qualitätsmanagement ist Organisationsentwicklung und liegt damit ausschließlich in der Verantwortung der Unternehmensführung. Sie kann aus der Gesamtverantwortung heraus zwar Aufgaben delegieren, jedoch nicht die Verantwortung selbst. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter wird damit nicht mehr gefordert.


3. Verringerung des Dokumentationsaufwandes

Die Dokumentation umfasst nur die schriftlichen Vorgaben, die das Unternehmen für notwendig erachtet (siehe Prinzip 1). Die Norm stellt hierzu, bis auf ganz wenige Ausnahmen, keine Anforderungen mehr.

4. Konsequente Prozessorientierung

Hier wird altes neu betont: Es gilt die notwendigen Prozesse zu identifizieren, ihre „Eingaben“ zu definieren, die erwarteten Ergebnisse zu bestimmen und das Ergebnis zu überprüfen – der pdca (plan-do-check-act) kommt konsequent zur Anwendung.

5. Risikobasierter Ansatz

Dem System liegt eine risikobasierte Denkweise zugrunde: Auf allen Ebenen – strategischen und operativen -  sind Risiken, Chancen und Maßnahmen zum Umgang zu bestimmen.

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