Zulassung nach AZAV


Jedes Unternehmen, das - im Rahmen des SGB III - Leistungen für die Bundesagentur für Arbeit oder die örtlichen Jobcenter erbringt oder zukünftig erbringen will, benötigt eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

In der AZAV sind die Anforderungen definiert, die an eine Zulassung gestellt werden. Dies gilt sowohl für die Zulassung als Träger als auch für die Zulassung von Maßnahmen.

Als DAkkS-akkreditierte Fachkundige Stelle führt bag cert gmbh die Zulassung für Träger und Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch.

Trägerzulassung nach AZAV

bag cert gmbh führt die Trägerzulassung in allen Fachbereichen der AZAV durch. Sie wollen sich als Träger bei uns zulassen? Mehr....

Maßnahmenzulassung nach AZAV

bag cert gmbh lässt Maßnahmen für das Gutscheinverfahren nach § 45 SGB III (Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung) sowie nach §§ 81 ff. SGB III (Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung) zu.
Sie wollen eine Maßnahme bei uns zulassen? Mehr...

Zulassung nach AZAV
Zulassung als Träger
 DAkkS-D-ZE-17450-01-00