Zulassung von Maßnahmen
Als Fachkundige Stelle ist bag cert gmbh berechtigt, Maßnahmen gemäß § 45 und §§ 81 ff. SGB III im Gutscheinverfahren zuzulassen. Maßnahmen der Arbeitsförderung unterstützen Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die eine Ausbildungsstelle suchen, bei der Eingliederung in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt. 1. Maßnahmen nach § 45 SGB IIIMaßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (kurz: MAbE) im Gutscheinverfahren haben unterschiedliche Zielsetzungen, von der Unterstützung im Rahmen eines Bewerbungstrainings oder eines Bewerbungseinzelcoachings bis hin zur Vermittlung von (berufs-)fachlichen, sozialen und arbeitsmarktintegrativen Kompetenzen und Fähigkeiten. MAbE können sowohl als Gruppen als auch als Einzelmaßnahmen zugelassen werden. Sie wollen eine Maßnahme nach § 45 zur Zulassung beantragen? Sie wollen wissen, was die Zulassung einer Maßnahme kostet? 2. Maßnahmen nach §§ 81 ff. SGB IIIBei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung handelt es sich in der Regel um Anpassungs-, Wiedereinstiegs- oder Aufstiegsqualifizierungen sowie Umschulungen. Die Fachkundige Stelle begutachtet Konzept und Kalkulation. Bei Überschreitung der Durchschnittskostensätze muss seit die Fachkundige Stelle die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit dafür einholen. Entscheidungsgrundlage der Bundesagentur ist im Wesentlichen der zu erwartende hohe Integrationserfolg sowie die hohe Schulungsqualität einer Maßnahme. Sie wollen eine Maßnahme nach §§ 81 ff. zur Zulassung beantragen? Sie wollen wissen, was die Zulassung einer Maßnahme kostet? |
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