Zulassung von Maßnahmen

Als Fachkundige Stelle ist bag cert gmbh berechtigt, Maßnahmen gemäß § 45 und §§ 81 ff. SGB III im Gutscheinverfahren zuzulassen. Maßnahmen der Arbeitsförderung unterstützen Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die eine Ausbildungsstelle suchen, bei der Eingliederung in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt.

1. Maßnahmen nach § 45 SGB III

Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (kurz: MAbE) im Gutscheinverfahren haben unterschiedliche Zielsetzungen, von der Unterstützung im Rahmen eines Bewerbungstrainings oder eines Bewerbungseinzelcoachings bis hin zur Vermittlung von (berufs-)fachlichen, sozialen und arbeitsmarktintegrativen Kompetenzen und Fähigkeiten. MAbE können sowohl als Gruppen- als auch als Einzelmaßnahmen zugelassen werden.

2. Maßnahmen nach §§ 81 ff. SGB III

Bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung handelt es sich in der Regel um Anpassungs-, Wiedereinstiegs- oder Aufstiegsqualifizierungen sowie Umschulungen.

3. Ablauf und Kosten einer Maßnahmezulassung nach AZAV

Sie wollen eine Maßnahme nach § 45 SGB III oder nach §§ 81 ff. SGB III zur Zulassung beantragen? Mehr dazu finden Sie im Ablauf einer Maßnahmezulassung unter allgemeine Informationen zur Maßnamezulassung nach AZAV.

Die Fachkundige Stelle begutachtet Konzept und Unterlagen sowie die Kalkulation mit objektiven Nachweisen. Bei Überschreitung der Bundes-Durchschnittskostensätze mit mehr als 25 % muss die Fachkundige Stelle die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Entscheidungsgrundlage der Bundesagentur ist im Wesentlichen ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse und der Nachweis notwendiger überdurchschnittlicher Aufwendungen.

Sie wollen wissen, was die Zulassung einer Maßnahme kostet?
Angaben dazu finden Sie in unserem "Leistungskatalog Maßnahme AZAV" im Downlaodbereich unter allgemeine Informationen zur Maßnahmezulassung nach AZAV.

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